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   BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62   

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https://dejure.org/1962,3452
BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62 (https://dejure.org/1962,3452)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1962 - 5 StR 110/62 (https://dejure.org/1962,3452)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1962 - 5 StR 110/62 (https://dejure.org/1962,3452)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60

    Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" -

    Auszug aus BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das auch in Fällen angenommen worden, in denen der Täter einen öffentlichen Weg verlassen und das unmittelbar angrenzende Gelände zum Weitergehen benutzt hat, weil der Weg aufgeweicht und nicht begehbar war (Urteil 1 StR 575/59 vom 22. Dezember 1959, erwähnt bei Fränkel in der Anm. zu LM StGB § 250 Nr. 21 = BGHSt 14, 383).

    Da im vorliegenden Falle die Gewaltanwendung auch keinesfalls wenigstens teilweise schon auf dem öffentlichen Wege begangen worden ist (vgl. hierzu BGHSt 14, 383, 386) [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60], konnte der Senat das Urteil in entsprechender Anwendung des § 354 StPO von sich aus dahin berichtigen, daß der Beschwerdeführer des Raubes nach § 249 StGB schuldig ist.

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62
    Es wird insoweit jedoch auf die Entscheidung BGH NJW 1962, 498 hingewiesen.
  • BGH, 20.10.1959 - 5 StR 339/59

    Straßenraub bei Raub unterhalb eines öffentlichen Platzes - Öffentlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62
    Eine so weite Auslegung ist mit Rücksicht auf den gesetzgeberischen Zweck des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht angebracht, der den Verkehr schützen will, der sich auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen abspielt (BGHSt 13, 287, 288) [BGH 20.10.1959 - 5 StR 339/59].
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 351/56
    Auszug aus BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62
    Die Strafkammer begründet ihre dem entgegenstehende Auffassung mit einem Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1956, 1807 und führt aus, zu einem öffentlichen Wege gehöre "auch das unmittelbar angrenzende Gelände", in dem noch der Angriff auf das Opfer stattgefunden habe.
  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.04.1962 - 5 StR 110/62
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das auch in Fällen angenommen worden, in denen der Täter einen öffentlichen Weg verlassen und das unmittelbar angrenzende Gelände zum Weitergehen benutzt hat, weil der Weg aufgeweicht und nicht begehbar war (Urteil 1 StR 575/59 vom 22. Dezember 1959, erwähnt bei Fränkel in der Anm. zu LM StGB § 250 Nr. 21 = BGHSt 14, 383).
  • BGH, 04.02.1969 - 1 StR 613/68

    Strafbarkeit wegen schweren Raubs durch die gewaltsame Wegnahme einer Geldbörse -

    Anders als im Fall des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 17. April 1962 (5 StR 110/62), in dem der Raub in einem acht bis zehn Schritt seitwärts liegenden Gebüsch geschah, spielte sich hier die Tat nur zwei Meter vom Wege ab.
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